Frage:
Mich würde mal interessieren, ob ich beim Spiel unserer II. Mannschaft (B-Klasse) am Freitag spielen darf, wenn ich vorher am Mittwoch bei unserer I. Mannschaft (A-Klasse) im Pokal gespielt habe. Ich bin 31 Jahre.
Antwort:
Das kann man so nicht allgemein beantworten, da dies die Regionalverbände für Ihren Bereich in den unterklassigen Ligen selber festlegen. Du müsstest also in die Spielordnung deines Landesverbandes schauen.
Aber als Beispiel, in den Regeln (http://www.nofv-online.de/fileadmin/user_upload/8_service/downloads/satzungen und ordnungen/02_Spielordnung_2015.pdf) des NOFV (Nordostdeutscher Fußballverband) steht unter §20:
Spieler unterklassiger Mannschaften mit gültiger Spielerlaubnis können ohne Wartefrist in höherklassigen Mannschaften ihres Vereins eingesetzt werden.
Aber: Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel [..] sind Amateure oder Vertragsspieler erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt. Diese Einschränkung gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In der Spielordnung des DFB in §11a findet man ähnlich lautende Passagen, diese gelten aber für höherklassige Ligen (3. Liga, Regionalliga, 5. Spielklasse).
Heißt also: Falls du unter dem NOFV spielst, ist es prinzipiell möglich. In deinem speziellen Fall allerdings nicht, da die 2 Tage Schutzfrist nicht eingehalten werden würden.
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