Hallo,
kann man als Student sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Sachsen zeitgleich spielberechtigt sein?
Oder geht dies generell nicht, dass es doppelte Spielberechtigungen gibt? Ich habe gelesen, dass es dies z.B. zwischen Brandenburg und Bayern geben soll.
VG
Martin
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Nein, das geht nicht im Regelspielbetrieb. In den Spielordnungen der Fußballverbände unterhalb des DFB, beispielsweise des Norddeutscher Fußball-Verband, steht unter §22 der Spielordnung „Ein Spieler darf am Spielbetrieb nur teilnehmen, sofern ihm nach den Vorschriften seines Landesverbandes von diesem eine Spielerlaubnis erteilt worden ist, […]“.
Um die Frage zu klären, muss man also eine Ebene tiefer gehen, in dem Fall die Landesverbände. Ich habe daher exemplarisch die Spielordnung des Fussball-Landesverband Brandenburg herangezogen (bei welchem es ja gehen soll).
Dort steht unter §7 Spielberechtigung, Abs. 3: „Ein Spieler kann in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielberechtigung erhalten, es sei denn, dass der abgebende Verein einem Vereinswechsel zustimmt, der Spieler am Futsalspielbetrieb teilnimmt oder die Bestimmungen des §14 bzw. des Anhangs Nr. 1 §4 (3) zutreffen.“ §14 behandelt den Vereinswechsel, Anhang Nr.1 behandelt die Bestimmungen für den Spielbetrieb von Freizeit-und Breitensport- sowie Altherren-Mannschaften.
Hier findet man unter §4, Abs. 3 „Verfügt ein Verein über keine Altherren-Mannschaft, so kann ein Vereinsmitglied nach Erreichen dieser festgelegten Altersgrenze durch seinen Verein eine schriftliche Gastspielgenehmigung für die Altherren-Mannschaft eines anderen Vereins erhalten. Die Gastspielgenehmigung ist für jedes Spieljahr neu vom abgebenden Verein zu bestätigen.“
Daher wäre dein Anliegen theoretisch möglich, allerdings fällt man als Student nicht in die Altersgrenze für Altherren-Mannschaften, also wieder zurück.
Unter §9 Erwerb und Umfang der Spielberechtigung, Abs. 9 steht: „In Freundschaftsspielen gemäß §4 können Spieler/ Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung eingesetzt werden. Diese Genehmigung ist von beiden betreffenden Vereinen zu bestätigen und in der Verbandsgeschäftsstelle zu hinterlegen.“
D.h. im Regelspielbetrieb ist dein Anliegen nicht möglich, aber in Freundschaftsspielen mittels Gastspielgenehmigung schon.
Eine ähnliche Regelung findet sich auch im §15 der Spielordnung des Norddeutsches Fußballverbandes. Hier heißt es unter Abs. 3 „In Freundschaftsspielen von Amateurmannschaften gemäß §3 Nr.2 dieser Ordnung können auf Antrag des betreffenden Vereins Spieler mit Gastspielrecht eingesetzt werden, das die zuständigen Mitgliedsverbände erteilen.“
Nun könnte man ja auf die Idee kommen, sich trotzdem bei 2 Vereinen anzumelden, aber unter §10 Grundsätze für die Erteilung der Spielberechtigung bei Vereinswechsel, Abs. 15 steht außerdem: „Schließt ein Spieler für die gleiche Spielzeit mehrere Verträge als Vertragsspieler und/oder Lizenzspieler, so wird die Spielberechtigung für den Verein erteilt, dessen Vertrag zuerst beim zuständigen Mitgliedsverband angezeigt worden ist [..]“
Hi,
vielen Dank.
Das bestätigt im Grunde meine Vermutung.
Dann muss ich schauen, ob dem neuen Verein reicht wenn ich mittrainiere und noch beim alten Verein spiele oder ob ich persönlich dann direkt zum neuen Verein komplett wechsle.
VG