Frage:
Darf ein bereits ausgewechselter Spieler wieder eingesetzt werden?
Antwort:
Normalerweise nicht. In Regel 3 der DFB-Fußballregeln unter Auswechselvorgang steht: „Der ausgewechselte Spieler darf nicht mehr am Spiel teilnehmen.“
Es gibt aber im Jugend-und Amateurfußball inzwischen Regelungen zum fliegenden Wechsel, bei dem auch ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden können. Das kommt aber ganz auf den Landesverband/Kreisverband und Spielklasse an, ob dies dort schon zu gelassen ist. Siehe: Fußball-Regeländerung – Fliegender Wechsel hält Einzug
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Welche Logik steckt dahinter, dass ein Rückwechsel nicht erlaubt ist?
In anderen Sportarten wird dies als taktisches Mittel eingesetzt.
Ein Rückwechsel hätte auch für einzelne Spieler die Chance wieder eingesetzt zu werden, und eine Auswechslung verliert die Endgültigkeit.
In den Fußballregeln des IFAB (International Football Association Board) heißt es dazu: Rückwechsel sind nur im Junioren-, Senioren-, Behinderten- sowie Breitenfussball und nur mit der Erlaubnis des jeweiligen nationalen Fussballverbands, der Konförderation oder der FIFA zulässig.
Eine Ausnahme ist 2024/25 allerdings beim zusätzlichen Wechsel wegen Gehirnerschütterungen hinzu gekommen: „Bei Wettbewerben, in denen die Zahl der gemeldeten Einwechselspieler der maximal zulässigen Anzahl „normaler“ Auswechslungen entspricht, darf für die Auswechslung wegen Gehirnerschütterung ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden.“