Frage:
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um für die schottische, englische, walisische oder nordirische Fußballnationalmannschaft zu spielen?
Muss eines der Elternteile die „Nationalität“ schottisch, englisch, walisisch oder nordirisch besitzen oder gibt es andere Kriterien?
Antwort:
a) Der Spieler müsste im Gebiet des Verbandes geboren sein.
b) Es würde sogar reichen wenn die Eltern/Großeltern diese Nationalität haben, wobei Nationalität hier der Geburtsort ist, und man darf kein Pflichtspiel in der A-Mannschaft eines anderen Verbandes gespielt haben. Jugend (U21, U19, etc. sowie A-Freundschaftsspiele wären erlaubt).
Ist der Geburtsort der Mutter oder Großmutter im Bereich des walisischen Verbandes, wäre Wales der Verband.
Ist der Spieler in Schottland geboren, die Mutter aber in Wales hätte er sozusagen die „doppelte Staatsangehörigkeit“ und könnte wählen.
c) Der Spieler war ohne Unterbrechungen während mindestens zwei
Jahren im Land des betreffenden Verbandes wohnhaft.
Spieler ist in London (England) geboren, wohnt aber in Schottland. Auch dann hätte er das Wahlrecht.
Aber (das trifft bei Großbritannien zu): Ungeachtet von Abs. 1 dieses Artikels können Verbände, deren Mitglieder die gleiche Staatsangehörigkeit aufweisen, eine Vereinbarung treffen, wonach lit. d dieses Artikels entweder ganz gestrichen oder insofern abgeändert wird, als eine längere Zeitspanne festgelegt wird. Eine solche Vereinbarung muss der FIFA vorgelegt und von ihr genehmigt werden.
Nachzulesen hier (Anhang 2):
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/reglement_bezüglich_status_und_transfer_von_spielern_de_33411.pdf
Update des Dokuments -> siehe unten
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Weitere Fragen zu:
England, Fußballverband, Nationalspieler, Nordirland, Schottland, Wales
Der Link zum Dokument hat sich geändert und findet sich nun hier:
http://resources.fifa.com/mm/document/affederation/administration/01/06/30/78/statusinhalt_de_122007.pdf
Punkt b wurde nun in b) (Eltern) und c) (Großeltern) aufgeteilt. Aus obigen Punkt c) ist Punkt d) geworden.