Frage:
Unter welchen Bedingungen wird in Deutschland eine Abgebrochene Partie nicht wiederholt sondern mit einem Sieg für eine der beiden Mannschaften gewertet?
Antwort:
Dies ist in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geregelt. Dort steht in §18 Nr.4: „Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beiden ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.“
Eine Wiederholung gibt es nur unter folgender Voraussetzung:
„Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen.“
Quelle: Spielabbruch im Pokal – So geht es weiter
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