Frage:
Angenommen eine Mannschaft hat den Titel vorzeitig gewonnen und kann dann aus irgendeinem Grund beim letzten Spiel nicht antreten. Was passiert dann? Wird ihnen der Titel aberkannt?
Antwort:
Nein! Sollte das Spiel aus Gründen höherer Gewalt ausfallen (Rasen nicht bespielbar, Wetterproblem), wird es zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sollte die Mannschaft selbst verschuldet nicht zum Spiel anreisen (z.B. aus Protest), wird das Spiel am „Grünen Tisch“ zugunsten des Gegners entschieden.
In der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter §18, Absatz 2 heißt es: „Wer schuldhaft zu einem Bundesspiel nicht antritt, ist Verlierer, sein Gegner Sieger des Bundesspiels. Das Spiel wird mit 2:0-Toren für den Sieger gewertet.“
Da der Verein aber schon vorzeitig Meister ist, also punktemäßig nicht mehr einzuholen, hat das keine Relevanz auf den Gewinn der Meisterschaft, selbst wenn die Mannschaft schuldhaft alles verbleibenden Spielen fern bleibt. Das wäre allerdings in höchstem Maße unsportlich.
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