Frage:
Kann bei einem Spielabbruch das Spiel für eine Mannschaft mit drei Punkten gewertet werden, obwohl diese Mannschaft während des Spieles nicht geführt hat?
Antwort:
Ja, wenn „am grünen Tisch“ ein Sieg der unterlegenden Mannschaft zugesprochen wird.
In der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter §18, Absatz 4 heißt es: „Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet. [..]“
In Absatz 5 heißt es: „Ist ein auf dem Spielfeld verlorenes Spiel für den Verlierer nachträglich rechtskräftig als gewonnen gewertet worden, so wird als Spielergebnis 2:0 eingesetzt. […]“
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