Frage:
Ich bin am 5.1. 18 Jahre geworden, muss ich im Sommer in die Herren-Mannschaft oder darf ich noch 1 Jahr in der A-Jugend spielen? Ich spiele in Bremen.
Antwort:
Jugendfussball ist Ländersache, daher gibt es keine deutschlandweite Regelung. In dem Fall findet sich deine Regelung beim Bremer Fußballverband: http://www.bremerfv.de/fileadmin/Statuten/jugendordnung.pdf
§5Altersklasseneinteilung
1) Für die Einteilung der Altersklassen gilt folgende Regelung:
A-Junioren 16 – 18 Jahre
B-Junioren 14 – 16 Jahre
C-Junioren 12 – 14 Jahre
D-Junioren 10 – 12 Jahre
E-Junioren 8 – 10 Jahre
F-Junioren 6 – 8 Jahre
G-Junioren bis 6 Jahre
B-Juniorinnen 14 – 16 Jahre
C-Juniorinnen 12 – 14 Jahre
D-Juniorinnen 10 – 12 Jahre
Stichtag ist der 1. Januar eines jeden Jahres.
Daher solltest du noch in der A-Junioren Mannschaft spielen können, da der Geburtstag nach dem Stichtag liegt.
Außerdem:
§8 Abs. 4) besagt:
A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können ohne Antrag in Herrenmannschaften ihres Vereins eingesetzt werden. Die Spielerlaubnis für Juniorenmannschaften bleibt daneben bestehen.
Damit bist du auch in der Herrenmannschaft spielberechtigt.
Ähnliche Fragen:
- 1. Mannschaft
- Spielberechtigung
- Mit wie viel Jahren darf ein Spieler in die Herrenmannschaft?
- Seit wann gab es im Amateurfußball die zehnminütige Zeitstrafe?
- Ab wann ist man für eine Alt-Senioren-Mannschaft spielberechtigt?
Weitere Fragen zu:
A-Jugend, A-Junioren, Herrenmannschaft, Jahrgang, Spielberechtigung, Spielerlaubnis, Stichtag, Verein