Frage:
Ich würde gern erfahren, ob es (theoretisch) für einen Bundesligisten möglich ist seinen Standort in eine andere Stadt zu verlegen. Zum Beispiel: kann der HSV sein Stadion bzw. Hauptsitz von Hamburg nach Bremen oder Dortmund oder München verlegen?
Antwort:
Es ist zwar theoretisch möglich, aber mit großen Hürden verbunden. Eine Voraussetzung für die Lizenzerteilung in der DFL (1. und 2. Bundesliga) ist laut II. §1 Abs. 2 des DFL-Ligastatut die Zugehörigkeit zum jeweiligen Landesverband seit mindestens 3 Jahren.
Die Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband ist in deren Satzungen geregelt. Exemplarisch heißt es dazu in der Satzung des Fussball-Landesverband Brandenburg unter §7, Abs.1a „Die Vereine müssen im Vereinsregister des für ihren Sitz zuständigen Amtsgerichtes eingetragen sein. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Verbandsvorstand auf Antrag.“
Der Verein müsste also als erstes seinen Sitz in die andere Stadt verlegen und beim dortigen Amtsgericht anmelden. Damit würde er aber automatisch die Lizenz für die 1. und 2. Bundesliga verlieren und neu bei dem Landesverband der anderen Stadt gemeldet. In welcher Spielklasse der Verein dann dort anfängt ist allerdings nicht geregelt, per Ausnahmeregelung vermutlich in der höchsten Spielklasse jeweiligen des Landesverbandes. Das ist normalerweise die 6. Spielklasse. Dann müsste sich der Verein dann erst über die Ober- und Regionalliga des jeweiligen übergeordneten Wirkungsbereichs weiter qualifizieren. Im meinem Beispiel wäre das der NOFV (Nordostdeutsche Fußballverband), als Zusammenschluss der selbstständigen Fußballverbände der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Selbst wenn wir annehmen, das der Verein aufgrund einer Ausnahmeregelung in der Regionalliga (4. Spielklasse) eingestuft wird, muss sich der Verein dennoch erst für die 3. Liga qualifizieren. Nach §6, Abs. 3 des DFB-Statut der 3.Liga ist hier „Voraussetzung für die Zulassung die sportliche Qualifikation.“
Gelingt das dem Verein auch im ersten Jahr und der Verein steigt in die 3. Liga auf, dürfte der Verein trotz späterer sportlicher Qualifikation für die 2. Bundesliga erst nach 2 weiteren Jahren aufsteigen, da erst nach diesem Zeitpunkt die 3-Jährige Verbandszugehörigkeit erreicht ist.
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